Vor einigen Wochen ist das Netz von T-Mobile für einige Stunden zusammengebrochen. Auch ich war vom Netzausfall betroffen. Ich bin Vertragskunde bei Debitel und konnte nicht telefonieren. Debitel habe ich per E-Mail (aus Prinzip!) gebeten, mir den Teil der Grundgebühr zu erstatten. Ich musste jedoch beim Amtsgericht Stuttgart wegen 15 Cent klagen. Naja: Debitel hat die Klage schließlich anerkannt. 
Meinungen?

Aus Prinzip: Klasse!
AntwortenLöschenLeider sieht man einmal mehr, dass wir in einer Service-Wüste leben. Wenn man nicht einmal aus Kulanz einen solche geringen Betrag erstattet, dann weiß ich nicht, wer wann und wo den Verbraucherschutz beerdigt hat.
Ich wünsche viel Erfolg beim Vollstrecken.
gib das geld nicht gleich auf einmal aus ;-)
AntwortenLöschenund wo ist die staatsanwaltschaft die wegen großem öffentlichen interesse die erstattung für alle erzwingt?
AntwortenLöschenDa wundert es mich nicht, dass die Justiz überlastet ist, wenn Menschen wie Du sie mit solchen Kinkerlitzchen belasten.
AntwortenLöschenAndere warten dann auf wichtige Entscheidungen, weil so ein Quatsch erst mal bearbeitet werden muss.
Meimeimei, sonst hast Du keine Probleme? Beneidenswert...
AntwortenLöschenArmes Deutschland, wenn solch kleinkarierter Schwachsinn Schule macht.
Ich wünsche Dir ein spannendes Leben.
Also, bei x-Millionen Kunden sind's immerhin schon mehrere Hundertausend Euro... Debitel weiß schon, warum sie auch so Kleinstbeträge nicht einfach so aus Kulanz erstattet. Kleinvieh und so...
AntwortenLöschenIMHO hätte eine Verbraucherschutz-Organisation klagen sollen, aber naja...
Und Justizüberlastung: Debitel hat das Urteil ja nicht kostenlos bekommen, Gerichtsgebühren etc...
Rein aus Interesse: Wie hoch waren denn die zusätzlichen Kosten für Debitel?
Muss sich Debitel das Verschulden von T-Mobile zurechnen lassen, oder wie?
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